Hinweisgeberschutzgesetz
Was ist damit gemeint?
Es soll helfen, die Meldung oder Offenlegung von Missständen im Unternehmen vor Benachteiligungen zu schützen!
Warum muss das Hinweisgeber-schutzgesetz auch in unserer Firma umgesetz werden?
- Weil mehr als 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Firma beschäftigt sind!
- Um das Unternehmen vor Rechtsverstößen und Reputationsschäden zu schützen!
- Um das Vertrauen zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu festigen!
- Um interne Ressourcen zu schonen! Daher werden alle Meldungen vertraulich von einer Vertrauensperson bearbeitet!
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist für alle Mitarbeiter:
- Sicher
- Anonym
- Zuverlässig
- Stets verfügbar
Was ist ein Hinweisgeber?
Wer könnte Hinweise geben?
- Der Arbeitnehmer
- Dienstleister
- Zulieferer
- Bewerber
- Geschäftspartner
- etc
...erlangt Kenntnis über mutmaßlich meldungswürdigen Umstand!
Welche Möglichkeiten gibt es eine Meldung zu machen?
Mündlich:
- durch ein persönliches Gespräch
- durch ein Telefonat
- per Email
Wie erreiche ich den Ansprechpartner?
Persönlich
Mittwochs: zwischen 09:30 und 10:30 Uhr
Verwaltung Alsstrasse 105 a, 41063 Mönchengladbach
Telefonisch
Mobilnummer: 0151 15262380
Per Email
anonym∂pm-jansen.de
Wer ist mein Ansprechpartner ?
Wilfried Sandkaulen
Vertrauensmann in Sachen Hinweisgeberschutzgesetz
Firma P&M Jansen Gebäudereinigung
Alsstrasse 105 a, 41063 Mönchengladbach